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Ihre Spende zur Förderung der SHI Hilfsprojekte können Sie per Einzugsermächtigung oder mittels Überweisung leisten.
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Steuerliche Absetzbarkeit von Spenden |
- Spenden an eine Körperschaft (zum Beispiel an den Verein HOPE e.V.), die von der Körperschaftsteuer freigestellt ist (so genannte „Gemeinnützigkeit“), können bei der Ermittlung Ihrer Einkommensteuer geltend gemacht werden.
- Reform des Gemeinnützigkeitsrechts
Im September 2007 hat der Bundesrat der verbesserten Förderung von Spenden und Ehrenamt zugestimmt. Damit ist sicher: Rückwirkend ab dem 1.1.2007 tritt das „Gesetz zur weiteren Stärkung bürgerschaftlichen Engagements“ in Kraft. - NEU – Bisher konnten – je nach Zweck der Spende – nur 5 % oder 10 % des Gesamtbetrags aller Einkünfte abgesetzt werden. Nun beträgt der Höchstbetrag für den Spendenabzug 20 %. Neben diesem „normalen“ Spendenabzug bleibt der Abzug von Spenden an Parteien und Wählervereinigungen unverändert zusätzlich bestehen.
- Hierzu muss Ihnen eine „Spendenzuwendungsbestätigung“ (Spendenbescheinigung/Spendenquittung) über den gespendeten Betrag vorliegen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne ausstellen:
- 1. Einzel-Spendenzuwendungsbestätigung
NEU – Für eine Spende bis 200 Euro akzeptiert Ihr Finanzamt die Vorlage Ihres Einzahlungsbeleges oder Ihres Kontoauszuges. Für eine Spende ab 200 Euro versenden wir, nach Eingang der Spende, automatisch eine Spendenquittung. - 2. Jahres-Spendenzuwendungsbestätigung
– Spenden Sie mehrmals im Jahr und wollen uns helfen Kosten zu sparen, so genügt ein Vermerk auf Ihrer Banküberweisung und Sie erhalten eine Jahres-Spendenzuwendungsbestätigung.
– HOPE-Paten und HOPE-Dauerspenden erhalten unaufgefordert am Anfang eines jeden neuen Jahres, eine Jahres-Spendenzuwendungsbestätigung.
HOPE ist seit 1988 gemeinnützig anerkannt,VR 160094 21255 Tostedt